UWE LENHART Rechtsanwälte sind eine regionale und nationale Anwaltskanzlei, die ausschließlich im Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig ist.
Da in Strafsachen eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende gerichtliche Zulassung besteht, können UWE LENHART Rechtsanwälte bei allen Strafverfolgungsbehörden und vor allen Gerichten in Deutschland auftreten.
UWE LENHART Rechtsanwälte übernehmen die Verteidigung sowohl in Verfahren gegen nur eine einzige Person als auch in Umfangsverfahren mit mehreren Beschuldigten.
Hier erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei.
Uwe Lenhart, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 06.11.1995 ab.
Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Bezirk des Landgerichts Darmstadt in der Zeit von 1996 bis 1998, die Ausbildung schloss er mit der zweiten juristischen Staatsprüfung am 14.08.1998 ab. Neben einem Praktikum bei dem Frankfurter Rechtsanwalt und Notar Eckart C. Hild war Uwe Lenhart in der anwaltlichen Allgemeinpraxis mit Schwerpunkt Verkehrsrecht von Rechtsanwalt und Notar Stephan Sauer, Frankfurt am Main, tätig.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main übt Uwe Lenhart die Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei auf den ausschließlichen Tätigkeitsgebieten Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht, Arztstrafrecht und Wirtschafts- und Steuerstrafrecht seit dem Januar 2000 aus. Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im Januar 2005.
Gestattung zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ im November 2005.
Nach Einführung der weiteren Fachanwaltsbezeichnung für das Verkehrsrecht zum 01.07.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Uwe Lenhart aufgrund seiner Fachkompetenz in ihren Vorprüfungsausschuss berufen. Die Vorprüfungsausschüsse haben die Aufgabe, zu prüfen, ob die von dem Antrag stellenden Rechtsanwalt vorgelegten Unterlagen geeignet sind, den Nachweis über die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erbringen.
Uwe Lenhart ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Deutschen Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
Uwe Lenhart ist verheiratet und hat einen Sohn, geboren 1995, und interessiert sich in seiner Freizeit für zeitgenössische Kunst und italienische Opern.
Philip Wulf Leichthammer wurde geboren 1973. Er studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 07.05.2002 ab.
2003 und 2004 absolvierte Philip Wulf Leichthammer den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Die zweite juristische Staatsprüfung erfolgte am 11.02.2005.
Innerhalb der strafrechtlich orientierten Ausbildung erfolgte die Ausbildung unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Abteilung für Wirtschaftskriminalität.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main ist Philip Wulf Leichthammer in der Kanzlei von Uwe Lenhart seit August 2005 tätig. Er beschäftigt sich ausschließlich mit den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im November 2009.
Philip Wulf Leichthammer ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.