ÜBER DAS BUCH

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Buch:
Straßenverkehrsrecht

Autoren:
Uwe Lenhart & Philip Wulf Leichthammer

Kategorie:
Ratgeber

Verlag:
Deutscher Taschenbuch Verlag

ISBN:
978-3423507233

Hier finden Sie eine Leseprobe.

UWE LENHART Rechtsanwälte sind eine regionale und nationale Anwaltskanzlei, die ausschließlich im Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig ist.

In dem Handbuch „Straßenverkehrsrecht“ geben die Autoren durch ihre Erfahrung aus mittlerweile über 1.500 Strafsachen und 2.500 Bußgeldverfahren Autofahrern in aller Offenheit und Deutlichkeit Handlungsanleitungen für eine effektive Verteidigung im Kampf gegen Strafe, Punkte und Fahrverbot. Wer das Buch liest und dessen Ratschläge beherzigt, macht Fehler im Straßenverkehr nicht noch schlimmer – und behält seinen Führerschein.

Das Werk ist aus der Sicht des Autofahrers geschrieben. Es ist parteiisch für den Autofahrer. Die Autoren geben in geballter, übersichtlicher Form Ratschläge, wie man sich zu verhalten hat, wenn man diese oder jene Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, oder wie man sich gegen ein Strafverfahren oder einen Bußgeldbescheid am geschicktesten wehrt. Dabei wird keiner der denkbaren Tatbestände ausgelassen (Trunkenheit am Steuer, Fahrt unter Drogen, Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Rotlicht- und Handyverstoß, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis). Behandelt werden auch die Themen Anordnung einer MPU und Aner- kennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis. Tipps aus der Praxis runden das Kompendium ab. Man ist nicht gewohnt, dass Anwälte so offen und direkt Hinweise und Informationen geben. So soll man niemals direkt eine Aussage zur Sache machen (Schweigen ist Gold), und die Aussage, man habe es eilig gehabt, ist grundfalsch, weil so der Anschein des Vorsatzes erweckt wird, was zur doppelten Geldstrafe führen kann. Das Büchlein sollte jeder Autofahrer kaufen, lesen und anschließend im Handschuhfach aufbewahren.

Erschienen ist „Straßenverkehrsrecht“ im Verlag C.H. Beck, dem führenden juristischen Fachverlag, der wesentliche Gesetzessammlungen, juristische Fachschriften sowie Ratgeber für Verbraucher herausgibt. Beck-Rechtsberater im Deutschen Taschenbuch Verlag dtv gibt es seit 1968, also seit 45 Jahren. Sie zählen zu den führenden Rechtsratgebern. Aktuell sind rund 150 Titel zu nahezu allen Lebenslagen im Programm.

ÜBER UNS

UWE LENHART Rechtsanwälte sind eine regionale und nationale Anwaltskanzlei, die ausschließlich im Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig ist.

Da in Strafsachen eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende gerichtliche Zulassung besteht, können UWE LENHART Rechtsanwälte bei allen Strafverfolgungsbehörden und vor allen Gerichten in Deutschland auftreten.

UWE LENHART Rechtsanwälte übernehmen die Verteidigung sowohl in Verfahren gegen nur eine einzige Person als auch in Umfangsverfahren mit mehreren Beschuldigten.

Hier erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei.

Uwe Lenhart, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 06.11.1995 ab.
Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Bezirk des Landgerichts Darmstadt in der Zeit von 1996 bis 1998, die Ausbildung schloss er mit der zweiten juristischen Staatsprüfung am 14.08.1998 ab. Neben einem Praktikum bei dem Frankfurter Rechtsanwalt und Notar Eckart C. Hild war Uwe Lenhart in der anwaltlichen Allgemeinpraxis mit Schwerpunkt Verkehrsrecht von Rechtsanwalt und Notar Stephan Sauer, Frankfurt am Main, tätig.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main übt Uwe Lenhart die Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei auf den ausschließlichen Tätigkeitsgebieten Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht, Arztstrafrecht und Wirtschafts- und Steuerstrafrecht seit dem Januar 2000 aus. Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im Januar 2005.
Gestattung zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ im November 2005.
Nach Einführung der weiteren Fachanwaltsbezeichnung für das Verkehrsrecht zum 01.07.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Uwe Lenhart aufgrund seiner Fachkompetenz in ihren Vorprüfungsausschuss berufen. Die Vorprüfungsausschüsse haben die Aufgabe, zu prüfen, ob die von dem Antrag stellenden Rechtsanwalt vorgelegten Unterlagen geeignet sind, den Nachweis über die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erbringen.
Uwe Lenhart ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Deutschen Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
Uwe Lenhart ist verheiratet und hat einen Sohn, geboren 1995, und interessiert sich in seiner Freizeit für zeitgenössische Kunst und italienische Opern.

Philip Wulf Leichthammer wurde geboren 1973. Er studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 07.05.2002 ab.
2003 und 2004 absolvierte Philip Wulf Leichthammer den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Die zweite juristische Staatsprüfung erfolgte am 11.02.2005.
Innerhalb der strafrechtlich orientierten Ausbildung erfolgte die Ausbildung unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Abteilung für Wirtschaftskriminalität.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main ist Philip Wulf Leichthammer in der Kanzlei von Uwe Lenhart seit August 2005 tätig. Er beschäftigt sich ausschließlich mit den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im November 2009.
Philip Wulf Leichthammer ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

PRESSESTIMMEN

IMPRESSUM

Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

UWE LENHART Rechtsanwälte Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht

Uwe Lenhart
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Philip Wulf Leichthammer
Fachanwalt für Strafrecht

60323 Frankfurt am Main
Bremer Straße 6

Telefon (0 69) 95 92 99 00
Telefax (0 69) 95 92 99 09

eMail info@ll-anwaelte.de
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 60322 Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, Telefon (0 69) 17 00 98-01, Telefax (0 69) 17 00 98-50, eMail info@rak-ffm.de

Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. DE114041742

Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 80802 München, Königinstraße 28, Versicherungsnummer GHV 90/0457/9005290/299, und der HDI Firmen und Privat Versicherung AG, Nürnberg, Versicherungsnummer NxF70-005827061/506, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Es gelten die folgenden berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eMail schlichtungsstelle@brak.de.

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